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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Friedhof-Verzeichnis · Stand 26.08.2026

Friedhof finden, mit Anfahrt, Verwaltung und Gebühren18.448 Friedhöfe mit Namen, 9.591 Orte mit Friedhof, 227 im Wortlaut gelesene Gebührensatzungen und die 16 Bestattungsgesetze der Länder.

Geben Sie Ihren Ort ein. Sie bekommen die Friedhöfe in der Nähe mit Adresse, Anfahrt und Lageplan, dazu die Telefonnummer der zuständigen Verwaltung. Wo wir die Gebührensatzung gelesen haben, steht auch der Preis daneben.

ohne Anmeldungkein Formular vor dem Ergebniskeine Weitergabe Ihrer Daten

Friedhof finden, Kosten klären, erste Schritte gehen oder ein Grab verlängern

Jeder dieser 4 Wege endet bei einer Telefonnummer, einem Betrag oder einer Frist.

Die 4 Kostenarten im Sterbefall

Nur die Gebühr der Gemeinde steht fest. Über die anderen drei Rechnungen verhandeln Sie.

Kurz beantwortet

Die Gemeinde berechnet das Grab, und diese Gebühr steht in einer Satzung: sie ist nicht verhandelbar. Der Bestatter berechnet alles zwischen Sterbeort und Grab, und dort liegen die Unterschiede. Steinmetz und Gärtner kommen später und getrennt dazu.
  • steht fest

    1. Friedhofsgebühren der Gemeinde

    700 bis 4.500 Euro, je nach Grabart und Gemeinde

  • verhandelbar

    2. Rechnung des Bestattungsunternehmens

    1.500 bis 6.000 Euro

  • verhandelbar

    3. Rechnung des Steinmetzbetriebs

    800 bis 5.000 Euro

  • verhandelbar

    4. Rechnung des Friedhofsgärtners

    0 bis 520 Euro im Jahr

Alle 4 Kostenarten im Detail, dazu die 6 häufigsten Irrtümer

797 € Unterschied für dieselbe Grabart bei 5,7 Kilometern Abstand

Frankfurt am Main und Offenbach am Main grenzen aneinander. Was ein Grab kostet, beschließt trotzdem jede Stadt für sich. Ein Reihengrab teilt die Friedhofsverwaltung der Reihe nach zu, bei einem Wahlgrab suchen Sie die Lage selbst aus.

Grabart, Gebühr der GemeindeFrankfurt am MainOffenbach am MainUnterschied
Reihengrab, Erdbestattung2.841,00 €2.971,00 €-130,00 €
Wahl- oder Sondergrab, Erdbestattung3.514,00 €4.311,00 €-797,00 €
Urnenreihengrab1.525,00 €1.578,00 €-53,00 €
Nutzungsgebühr und Beisetzungsgebühr zusammen. Aus Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main und Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, Lesefassung.

Diese Beträge sind Gebühren der Gemeinde, keine Preise eines Bestatters. Sie stehen fest, und trotzdem finden Sie sie oft auf der Bestatterrechnung wieder, weil er sie für Sie auslegt. Beide Gebührenordnungen nebeneinander

Anrufen dürfen Sie sofort, bestatten erst nach 24 bis 48 Stunden

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon steht auf dem Leichenschauschein.

Kurz beantwortet

Einen Bestatter dürfen Sie sofort anrufen, auch nachts und auch bevor der Arzt da war. Es gibt dafür keine Wartezeit. Bestattet werden darf dagegen erst nach 24 bis 48 Stunden, und Zeit bis zur Beerdigung haben Sie acht bis zehn Tage.
  • Ab wann darf ich einen Bestatter anrufen?

    Sofort. Ein Gespräch verpflichtet zu nichts.

  • Wie lange darf er zu Hause bleiben?

    24 bis 36 Stunden, je nach Bundesland.

  • Bis wann muss ich zum Standesamt?

    Am dritten Werktag nach dem Tod.

Wie es danach weitergeht, regelt jedes Bundesland selbst. Eine Urne darf in Hessen neun Wochen warten, in Berlin sechs Monate. Ein Grab darf in Rheinland-Pfalz nach einer Feuerbestattung fünf Jahre lang nicht neu belegt werden, in Hamburg 25. Dieser Zeitraum heißt Ruhezeit, und an ihm hängt, wie lange Sie zur Pflege verpflichtet sind und wie oft Sie zahlen.

Alle 16 Bestattungsgesetze sind erfasst, jeweils mit Paragraf und Wortlaut. Nicht in jedem Land steht jede Frist im Gesetz. Bayern etwa überlässt die Ruhezeit ganz dem Träger des Friedhofs, meist der Gemeinde. Der ganze Ablauf, Frist für Frist

Die 6 Orte mit den meisten Friedhöfen

Viele Friedhöfe tragen den Namen ihres Ortsteils, nicht den der Stadt.

Die 6 Schritte in den ersten Tagen

Zu jedem Schritt stehen die zuständige Stelle und die Zeit, die er dauert.

Alle 12 Schritte der Reihe nach

Was friedhof-verzeichnis.de nicht leistet

Der Bestand deckt bisher 9.591 Orte ab, die Gebühren erst 227 Gemeinden. Jede Gemeinde beschließt ihre eigene Gebührensatzung, sie liegt meist als PDF im Ratsinformationssystem, und jede einzelne muss gelesen werden. Wo eine Satzung noch fehlt, bleibt die Gebühr leer, statt dass eine plausible Zahl erscheint.

Wir vermitteln keine Bestatter, betreiben keinen Friedhof und beraten nicht in Rechtsfragen. Für Ihren konkreten Fall ist die Friedhofsverwaltung Ihrer Gemeinde zuständig, und ihre Auskunft geht jeder unserer Angaben vor. Wie wir erheben und was noch fehlt

6 Fragen zum Friedhof-Verzeichnis

Was finde ich im Friedhof-Verzeichnis?
Das Friedhof-Verzeichnis nennt zu jedem erfassten Friedhof die Adresse und die Anfahrt, die zuständige Verwaltung mit Telefonnummer, die Gebühren der Gemeinde und die Fristen, die nach einem Todesfall laufen.
Für wie viele Gemeinden sind die Friedhofsgebühren erfasst?
Für 227 Gemeinden ist die Gebührensatzung im Wortlaut gelesen. Im Bestand stehen 9.591 Orte mit mindestens einem Friedhof, für die übrigen fehlt die Satzung also noch. Wo sie fehlt, bleibt die Gebühr leer, statt dass eine geschätzte Zahl erscheint.
Was kostet die Nutzung des Friedhof-Verzeichnisses?
Das Friedhof-Verzeichnis kostet nichts und verlangt keine Anmeldung. Alle 4 Rechner laufen in Ihrem Browser, kein Ergebnis erscheint erst nach Eingabe einer Telefonnummer, und Ihre Eingaben gehen an keinen Betrieb weiter.
Vermittelt das Friedhof-Verzeichnis Bestatter?
Nein, das Friedhof-Verzeichnis vermittelt keine Bestatter. Wir zeigen keine Adressen, die wir nicht selbst geprüft haben, und kein Rechner steht hinter einem Formular. Wenn später Betriebe dazukommen, steht sichtbar dabei, wonach sortiert wird.
Woher kommen die Daten im Friedhof-Verzeichnis?
Der Bestand der Friedhöfe stammt aus OpenStreetMap. Fläche, Entfernung, Parkplätze und Haltestellen im Umkreis rechnen wir daraus selbst. Gebühren und Fristen lesen wir im Wortlaut aus den Satzungen und Gesetzen, jeweils mit Fundstelle.
Was ist eine Grabnutzungsgebühr?
Die Grabnutzungsgebühr ist die Gebühr für die Überlassung einer Grabstätte. Die Gemeinde erhebt sie meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer und legt ihre Höhe in einer Gebührensatzung fest, die der Gemeinderat beschließt. Das Ausheben und Schließen des Grabes rechnet sie getrennt ab, als Bestattungsgebühr.

Friedhof in Ihrer Nähe finden

Der Umkreis kommt aus Ihrem Gerät und wird nicht übertragen.